Cäcilia–Schwarz–Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe

Zum sechsten Mal lobt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. seinen Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe aus.

Zielsetzung
Der Preis wendet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die in ihrer Masterarbeit, Dissertation, Habilitation oder einer anderen bedeutenden wissenschaftlichen Arbeit innovative Entwicklungen und neue Erkenntnisse darstellen, mit denen älteren Menschen für lange Zeit ein hohes Maß an selbstständiger Lebensweise ermöglicht werden kann. Der Preis kann Einzelpersonen und Forschergruppen zuerkannt werden. „Der Preis war für mich und meinen Weg sehr bedeutsam“, schrieb eine der früheren Preisträgerinnen.

Anforderungen
Es wird sich auf hervorragende Forschungsarbeiten gefreut, die einen originären Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion und zur Theorieentwicklung leisten, im Ergebnis dem Wohlergehen älterer Menschen dienlich sind und auch Impulse zur Anwendung dieser Methoden im Alltag geben. Die Arbeit kann aus den Gebieten Geriatrie, Gerontologie, Pflege- und Therapiewissenschaft, Sozialwissenschaft, Gesundheitswissenschaft und verwandten Disziplinen stammen und muss dem wissenschaftlichen Anspruch und der Zielsetzung des Förderpreises entsprechen. Die Arbeiten können als Monographie oder als kumulative Arbeit angelegt sein.

Name
Der „Cäcilia-Schwarz-Förderpreis des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für Innovation in der Altenhilfe“ geht auf die private Stifterin Cäcilia Schwarz zurück, die dem Deutschen Verein in ihrem Testament auferlegte, die Mittel zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen einzusetzen.

Schirmherrschaft
Die Auszeichnung steht in diesem Jahr unter der Schirmherrschaft von Dr. Franziska Giffey, der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Vergabe und Dotierung
Die Vergabe erfolgte erstmals 2006 beim Deutschen Fürsorgetag. Im Jahr 2019 wird der Förderpreis im Rahmen der Mitgliederversammlung des Deutschen Vereins am 19. Juni 2019 in Berlin verliehen. Im Verleihungsjahr 2019 stehen bis zu 10.000,– € in bar zur Verfügung. Bei gleichwertigen Leistungen kann der Preis auch zwischen zwei Preisträgern aufgeteilt werden. Im Einzelnen entscheidet darüber das Kuratorium. Die ausgezeichneten Arbeiten können über den Deutschen Verein publiziert bzw. in einem Expertenworkshop diskutiert werden.

Bewerbung
Die Arbeiten sollen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Für letztere Arbeiten kommt eine Auszeichnung nur in Betracht, wenn der wissenschaftliche Ertrag auch für die nationale Altenhilfe von herausgehobener Bedeutung ist.

Für die Bewerbung ist als Nominierung eine Empfehlung einer sachverständigen Person in Form eines Kurzgutachtens mit einer Begründung im Hinblick auf die Zielstellung des Preises erforderlich, außerdem ein Lebenslauf des Verfassers bzw. der Verfasserin der Arbeit.
Eingereicht wird zunächst nur eine Kurzfassung oder Dokumentation der Arbeit (max. 10 Seiten).

Die Bewerberin oder der Bewerber soll darin verdeutlichen, in welcher Weise die erarbeiteten Erkenntnisse Innovationen in der Altenhilfe anstoßen und dazu beitragen können, das Wohlergehen, die Selbständigkeit und Unabhängigkeit älterer Menschen zu fördern und welche wissenschaftlichen Methoden angewandt worden sind.

Außerdem wird eine Erklärung der Verfasserin bzw. des Verfassers benötigt, dass sie/er allein geistiger Urheber der Arbeit ist. Über das weitere Verfahren und weitere einzureichende Unterlagen entscheidet ein Kuratorium. Die eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Deutschen Vereins über. Die Urheberrechte an der Arbeit bleiben jedoch beim Verfasser.
Kurzfassung mit Erläuterung, Gutachten, Lebenslauf und Erklärung müssen jeweils in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.

Bewerbungen und Rückfragen richten Sie bitte an die Koordinierungsstelle des Cäcilia-Schwarz-Preis im Deutschen Verein:
Dr. Irina Pfützenreuter, Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Michaelkirchstraße 17/18, 10179 Berlin-Mitte, E-Mail: pfuetzenreuter@deutscher-verein.de

Kuratorium
Das Kuratorium setzt sich zusammen aus namhaften Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Vertreterinnen bzw. Vertretern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Mitgliedern des Präsidiums des Deutschen Vereins. Die Entscheidung des Kuratoriums ist für alle Beteiligten verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einreichungsfrist
Die Frist zur Einreichung der Kurzfassung einschließlich des Bewerbungsschreibens und des Kurzgutachtens endet am 28. Februar 2019. Es gilt der Eingangsstempel.

Die Ausschreibung können Sie hier als PDF einsehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des deutschen Vereins.

(Quelle: Deutscher Verein.de)
(Foto:pixabay)

Letzte Aktualisierung: 26. Oktober 2018

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