Förderprogramm „Miteinander und nicht allein“

Pflegeeinrichtungen zu Ankerpunkten im Quartier machen

Landesregierung fördert Teilhabe-Angebote von Pflegeeinrichtungen mit rund drei Millionen Euro jährlich

„Miteinander und nicht allein“ – Unter diesem Titel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Ziel des Programms ist es, Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu wichtigen Anlaufpunkten für ältere Menschen in der direkten Nachbarschaft zu entwickeln. Gefördert werden sollen Projekte und Maßnahmen von Pflegeeinrichtungen, die einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen leisten.

Trägerübergreifend sollen die neuen Ankerpunkte Altersisolation vorbeugen. Dafür stellt die Landesregierung jährlich drei Millionen Euro zur Verfügung.
„Wir wollen Pflegeeinrichtungen fest im Quartiersleben verankern“, erklärt Minister Karl-Josef Laumann. „Immer mehr ältere Menschen leben allein. Sie haben oftmals kaum oder sogar gar keine nahen Verwandten mehr. Viele haben das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden, und ziehen sich in die Einsamkeit zurück.“

Der Minister weiter:  „Das wollen wir verhindern und die Pflegeeinrichtungen ermuntern, sich stärker in die Nachbarschaft zu öffnen. Die soziale Teilhabe in der gewohnten Umgebung ist eine wichtige Grundlage für ein möglichst selbstbestimmtes und zufriedenes Leben. Wenn Pflegeeinrichtungen ihre Angebote und Kompetenzen für die Nachbarschaft öffnen, können sie mit ihren professionellen Begleitungs- und Unterstützungsangeboten zu einem wichtigen Ankerpunkt im Quartier werden.“

Insgesamt können bis zu 60 Einrichtungen über drei Jahre gefördert werden. Jede Einrichtung kann dabei einen Förderbetrag von jährlich 50.000 Euro für Personal- und Sachausgaben erhalten. Die Förderung soll in ländlichen und in urbanen Gebieten erfolgen und auch regional ausgewogen sein.

Förderfähig sind Projekte zur Etablierung von Beratungs- und Informationsstrukturen, zur systematischen Kontaktaufnahme zu Menschen außerhalb der Pflegeeinrichtung oder zur Entwicklung von Teilhabeangeboten.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie unter: www.mags.nrw/miteinander

Abbildung: MAGS NRW

Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2019

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