Seniorenvertretungen – eine Chance für Kommunen

Münster, 1. September 2019

Kommunen, in denen eine Seniorenvertretung (SV) besteht, wissen, was sie an ihr haben. Städte und Gemeinden, die bisher auf die Mitwirkung eines solchen politisch unabhängigen Gremiums verzichten, ahnen scheinbar nicht, welcher Chancen sie sich berauben, wenn sie das generationenübergreifende engagierte Mitwirken älterer Menschen bei der Gestaltung des kommunalen Lebens nicht nutzen. „Derzeit sind 168 Seniorenvertretungen in NRW aktiv, in diesen Kommunen leben mehr als 70 Prozent der Älteren in NRW“, kann der Vorsitzende der Landesseniorenvertretung (LSV) Nordrhein-Westfalen, Jürgen Jentsch (Gütersloh), auf viele positive Stimmen von Bürgermeistern dieser Gemeinden verweisen.

Die LSV NRW sieht in dem viel diskutierten demografischen Wandel vor allem Möglichkeiten der Gestaltung. „Die wachsende Gruppe der Älteren bietet Chancen für positive Entwicklungen und Herausforderungen, wenn sie sich als Bestandteil einer Teilhabekultur und -atmosphäre in der Kommune empfinden kann“, hört Jürgen Jentsch immer wieder bei den Begegnungen vor Ort.  „Was eine kommunale Seniorenvertretung als unabhängige Mitgestalterin kommunalpolitischer Prozesse auf die Beine stellen kann, reicht von kleinen Anregungen zur Barrierefreiheit  bis hin zu erfolgreich etablierten Veranstaltungsreihen, dient aber auch zur Meinungsbildung zwischen Jung und Alt zu aktuellen Themen wie etwa dem Klimawandel.“.

Dass auch die NRW-Landespolitik diesen positiven Blick auf die praktizierte Teilhabe der Seniorenvertretungen und ihres Dachverbandes, eben der LSV, teilt, zeigt der Koalitionsvertrag von CDU und FDP aus 2017. Darin heißt es: „„Die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen ist eine starke Stimme der älteren Menschen in unserer Gesellschaft. Wir werden ihren Rat und ihre Expertise zur besseren gesellschaftlichen Teilhabe von Seniorinnen und Senioren mit einbeziehen.“

Das immer wieder auftauchende „Gegenargument“, um keine Seniorenvertretung einrichten zu müssen – nämlich, dass die älteren Mitglieder in den Gemeinderäten doch bereits die Interessen der Senioren vertreten würden – lässt Jentsch nicht gelten. „Sie sind partei- bzw. fraktionsgebunden und müssen das Gesamtwohl der Stadt im Blick haben“. 

Ende 2016 hat der NRW-Landtag einen neuen §27a in die Gemeindeordnung eingefügt, der es Gemeinden – allerdings auf freiwilliger Basis – ermöglicht, „zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen [zu] bilden oder Beauftragte [zu] bestellen“, so zitiert Jürgen Jentsch und bietet damit interessierten Älteren in Kommunen ohne Seniorenvertretung eine gute Handhabe für die aktive Forderungen zur Einrichtung solcher Interessensvertretungen.

„Gerade vor dem Hintergrund einer wachsenden und beklagenswerten Politikverdrossenheit sind SV eine unterstützenswerte Form der politischen Teilhabe. Sie sind daher — im wohlverstandenen Eigeninteresse einer aktiv bürgerschaftlichen Kommune — zu fördern“, bietet Jentsch die Beratung, Begleitung  und Unterstützung durch die Landesseniorenvertretung für alle an der Gründung einer Seniorenvertretung Interessierten an. Gerade im Hinblick auf die in 2020 anstehenden Kommunalwahlen in NRW sollten die politischen Fraktionen diese Chance nutzen.

Jürgen Jentsch,
Vorsitzender der LSV NRW

Homepage der Landesseniorenvertretung

 

(Quelle: Pressemitteilung de LSV-NRW)

Letzte Aktualisierung: 4. September 2019

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