Darf eine Kommune Spenden für ihre Seniorenvertretung annehmen?

Ministerium hat keine steuerrechtlichen Bedenken

Es war eine Frage, die vielen kommunalen Seniorenvertretungen (SV) auf der Seele brannte: Kann eine Kommune gemeinnützige Spenden zugunsten der SV entgegennehmen, dem Geber bestätigen und an die Seniorenvertretung weiterleiten? Inzwischen steht fest: Ja, die Gemeinde darf dies tun, so wurde jetzt auf Anfrage der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) aus dem Finanzministerium in Düsseldorf bestätigt.

Die Mitgliederversammlung des LSV hatte im vergangenen Jahr die grundlegende Frage der Stadt Witten nach der Gemeinnützigkeit von Seniorenvertretungen zum Antrag erhoben und den Vorstand gebeten, sich bei der Landesregierung dazu zu informieren. „Der inzwischen ehemalige nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans hat uns bestätigt, dass es keine steuerrechtlichen Bedenken dagegen gibt, wenn Kommunen oder Kreise solche für ihre Seniorenvertretungen bestimmte Spenden annehmen, an die SV weiterleiten und dafür den Gebern eine Zuwendungsbestätigung ausstellen“, fasst Gaby Schnell, die Vorsitzende der Landesseniorenvertretung NRW, zusammen.

Zum einen sei damit die „Förderung der Altenhilfe“ als gemeinnützige Tätigkeit der Seniorenvertretungen anerkannt. Zum anderen aber gebe der neu geschaffene Paragraf 27a der Gemeindeordnung die Grundlage dafür, dass die von der Kommune so aufgrund ihrer Hauptsatzung gebildete Seniorenvertretung Teil der juristischen Person „Gemeinde“ ist und damit als begünstigter Empfänger Spenden entgegen nehmen kann.

„Die erfreuliche Antwort aus dem Finanzministerium Düsseldorf hat nun Klarheit im Hinblick auf die grundsätzliche Möglichkeit der Annahme von Spenden bezogen auf Seniorenvertretungen gebracht. Der lange Kampf um eine Verankerung der SVen in der Gemeindeordnung hat sich also auch für eine solche Aussage gelohnt“, ist Gaby Schnell mit dem Brief aus dem NRW-Finanzministerium zufrieden. „Auch die Aussage aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dass es die Entscheidung jeder Kommune bleibt, ob sie Spenden annimmt oder nicht und wie sie sie in ihrem Haushalt verbucht, relativiert ja die grundsätzliche Möglichkeit zur Annahme der Spenden nicht“, sieht Gaby Schnell nun die jeweilige Seniorenvertretung aufgefordert, sich um eine einvernehmliche Lösung mit der eigenen Gemeinde zu bemühen.

Gaby Schnell, Vorsitzende der LSV

Homepage der Landesseniorenvertretung NRW

Quelle: Pressemitteilung der LSV NRW vom 31.05.2017
Foto: Pixabay

Letzte Aktualisierung: 1. Juni 2017

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