Rechtsgutachten: Kommunen müssen offene Altenarbeit sicherstellen

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BAGSO ruft auch Bund und Länder zum Handeln auf

Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in Auftrag gegeben hat. Geprüft wurde, welche Verpflichtungen sich für Städte und Kreise als Träger der Altenhilfe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ergeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift vor allem auf Angebote für Beratung und Unterstützung zielt, weniger auf Geldleistungen. Die BAGSO fordert Städte und Kreise auf, eine Grundausstattung an Angeboten der offenen Altenarbeit bereitzuhalten. An Bund und Länder appelliert sie, zum Aufbau und zur Qualität der Angebote beizutragen.

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Erklärung des DBSH zur „Sozialen Arbeit für und mit alten Menschen“

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Bisher wurde das Thema „Alter“ als gesellschaftliche Aufgabe und vor allem als Aufgabe für die Handlungsfelder Gesundheit und Pflege diskutiert. Im Laufe der Zeit wird nun immer deutlicher, dass Alter und die damit zusammenhängenden Lebensfragen sowie Lebenslagen auch Thema der Sozialen Arbeit sind. Nicht zuletzt rückt die demographische Entwicklung in Deutschland „Stichwort: Babyboomer“ und die damit einhergehende verstärkte Orientierung an der Inklusion das Thema Alter immer mehr in den Blick der Sozialen Arbeit und auch der anderer Handlungsfelder von Wirtschaft und Politik. Die Hochschulen der Sozialen Arbeit sind gefordert, „Alter“ als Lebensphase mit seinen besonderen Anforderungen in die Curricula und als Aufgabe der Forschung aufzunehmen. Den Studierenden muss die Bedeutung der Sozialen Arbeit für und mit alten Menschen deutlich gemacht werden.

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