Teilnahmebedingungen

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr in Höhe von 100,- EUR wird  nach Erhalt der Rechnung fällig. 

Leistungsumfang

Mit der Teilnahmegebühr  werden die nicht mit dem Land abrechenbaren Kosten der Veranstaltung gedeckt. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
In diesem Jahr enthält die Teilnahmegebühr auch die Kosten für Übernachtung in der Akademie Klausenhof.

Absage der Veranstaltung/Änderungsvorbehalt

Die Veranstaltung – oder Teile davon – kann aus wichtigem Grund, beispielsweise bei zu geringer Teilnehmer/-innen zahl oder bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referierenden abgesagt werden. Wurde der Teilnahmebetrag schon überweisen, erstattet das Kuratorium Deutsche Altershilfe diesen unverzüglich. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht den gesetzlichen Vertreter/-innen, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Kuratorium Deutsche Altershilfe vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist.

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe ist berechtigt, Änderungen des Programms oder einen ReferentInnenwechsel vorzunehmen, wenn dies notwendig ist und die Veranstaltung nicht beeinträchtigt.

Rücktritt des Teilnehmenden

Der mit der Anmeldung reservierte Platz auf der Herbstakademie  ist bei Mitteilung des vollständigen Namens eines Ersatzteilnehmenden kostenfrei übertragbar. Des Weiteren ist bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein Rücktritt von der Veranstaltung kostenfrei möglich.

Im Falle des vollständigen Rücktritts des Teilnehmenden  innerhalb von vier Wochen vor der Veranstaltung erstatten wir nur 50 Prozent, sofern der Platz mit zumutbarem Aufwand nicht anderweitig vergeben werden kann. Liegt der Rücktritt innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Fotos während der Veranstaltung

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Fotos, die während der Veranstaltung aufgenommen werden, dem Forum Seniorenarbeit NRW zur Veröffentlichung zur Verfügung stehen.

Schlussbestimmungen

Sofern eine Klausel in diesen Teilnahmebedingungen unwirksam ist oder werden sollte, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame oder unwirksam gewordene Klausel ist in diesem Fall durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Köln.

Weitere Seiten zur Herbstakademie 2016:

Übersicht über alle Seiten zur Herbstakademie 2016

Letzte Aktualisierung: 5. Juli 2016