Impulse Nr. 17: Handreichung und Handlungsempfehlungen zur Vergütung im Ehrenamt, Juli 2014.
Wesentlich für das Ehrenamt ist seine Unentgeltlichkeit. Was für Jahrzehnte leicht als „Magna Charta des Ehrenamts“ durchging, gilt inzwischen nicht mehr ohne Weiteres. Scheint doch eine Vergütung von – ursprünglich unentgeltlichem – Engagement zunehmend nicht mehr als Widerspruch zum Ehrenamt zu gelten. Eine auch geringe stundenbezogene Vergütung wird vielmehr als interessanter Baustein betrachtet. Doch sorgt die Gemengelage von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, von Geringfügiger Beschäftigung und Honoraren immer wieder für Kritik und Irritationen. Das Profil dessen, was landläufig als „Ehrenamt“ bezeichnet wird, droht unscharf zu werden.
Die neu erarbeitete 13-seitige Handreichung des DiCV Rottenburg-Stuttgart präzisiert die Begriffe „Unentgeltlichkeit“ und „Vergütung“ im Kontext von Ehrenamt. Sie klärt über die Formen von Vergütung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und benennt alternative Formen der Anerkennung. Sie wirft einen kritischen Blick auf die Folgen von Vergütung im Ehrenamt, formuliert Handlungsempfehlungen und benennt deren jeweilige Konsequenzen.
Die Handreichung steht zum Download bereit und kann auch als gedrucktes Exemplar bezogen werden:
Homepage der Caritas Rottenburg-Stuttgart
Download auf Forum Seniorenarbeit:
Letzte Aktualisierung: 2. April 2015