Die Charta der Vielfalt e. V. ist die größte Initiative in Deutschland, die sich für mehr Vielfalt in Unternehmen und Institutionen einsetzt.
Gegründet 2006, fördert sie bereits seitdem die Verwirklichung von Arbeitsumfeldern, die frei von Vorurteilen sind und alle Beschäftigten wertschätzen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen.
Nun konnte im Rahmen des Projekts „Antidiskriminierung im betrieblichen Alltag“, gefördert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine neue Handlungsempfehlung zur Antidiskriminierung in der betrieblichen Praxis veröffentlicht werden. Sie zeigt auf, wie Organisationen Verantwortung im Umgang mit Vielfalt und gegen Diskriminierung übernehmen können.
Die Empfehlung liefert praxisnahe Anregungen und Handlungsempfehlungen, um Unternehmensprozesse diskriminierungssensibel zu gestalten und Diversität sowie Antidiskriminierung fest in der Unternehmenskultur zu verankern.
Seit ihrer Gründung haben über 6.000 Organisationen die Charta unterzeichnet, was mehr als 15 Millionen Beschäftigte repräsentiert. Die Initiative wird von hochrangigen Institutionen unterstützt, darunter die Beauftragte der Bundesregierung für Migration und Integration sowie der Bundeskanzler, der als Schirmherr fungiert.