Startschuss zu neuem Förderangebot zur Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW
Mit Hilfe von Quartiersmanagerinnen und –managern können Kreise und Kommunen den Prozess zur altengerechten Umgestaltung von Wohnvierteln vor Ort entscheidend voranbringen. Deshalb bietet das Land den Kreisen, Städten und Gemeinden finanzielle Unterstützung an, wenn sie künftig eine Quartiersentwicklerin oder einen Quartiersentwickler für die altengerechte Gestaltung eines konkreten Quartiers beschäftigen.
„Wir wollen der Entwicklung altengerechter Quartiere weiteren Schub verleihen, in dem wir ab sofort den Einsatz von Quartiersmanagerinnen und –managern finanziell fördern“, erklärte Ministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Vor Ort, im Quartier benötigen wir jeweils maßgeschneiderte Konzepte, damit Menschen auch bei Unterstützungsbedarf so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben können. Eine solche Quartiersentwicklung kann aber nur mit Hilfe eines erfolgreich gemanagten, breiten Beteiligungsprozesses gelingen“, so Steffens weiter.
Kommunen nehmen bei diesem Prozess eine Schlüsselrolle ein. Daher unterstützt das Land die Kommunen durch das neue Förderangebot „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ aktiv auf diesem Weg einer nachhaltigen Quartiersgestaltung. Ab sofort stellt das Land für die Beschäftigung eines/r Quartiersmanager/in jährlich 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Kreis oder kreisfreier Stadt können damit für drei Jahre pro Jahr bis zu 40.000 Euro beantragt werden, die in einem zu benennenden Quartier für Personal- und Sachkosten sowie teilhabeorientierte Maßnahmen wie beispielsweise Informationsveranstaltungen bestimmt sind. Bei den Personalkosten deckt diese Förderung bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten ab.
„Das Angebot fußt auf der Erfahrung aus vielen bisherigen Projekten, dass eine gelingende Quartiersentwicklung gerade in der Startphase einen ,Motor‘ in Person einer ,Quartiersentwicklerin‘ oder eines ,Quartiersentwicklers‘ braucht“, betonte die Ministerin. „Mit unserer Förderung unterstützen wir deshalb Kommunen und Kreise dabei, jemanden genau mit dieser Aufgabe in einem Quartier zu betrauen.“
Im Rahmen des „Masterplan altengerechte Quartiere.NRW“ bietet das Land Kommunen außerdem Hilfe durch das im Juni 2013 eröffnete „Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW“ mit Sitz in Bochum bei der Quartiersentwicklung an. Neben individueller Beratung können die Kommunen auch mit Hilfe eines modularen Baukastens Möglichkeiten zur Analyse und Umsetzung eines solchen Prozesses erhalten. Unter „Quartier“ ist dabei der Ort zu verstehen, der in den jeweiligen Kommunen von den Menschen als „ihr Quartier“ empfunden wird, also der persönlich-räumliche Bezugsrahmen, in dem sie ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten. Das kann ein Stadtviertel, ein Dorf oder im dünn besiedelten ländlichen Bereich auch ein Gebiet mit mehreren kleinen Siedlungen sein.
Bis 2050 sagen Prognosen für Nordrhein-Westfalen eine Zunahme der Zahl der über 65-Jährigen von 3,6 Millionen auf 4,9 Millionen voraus. Dabei wird sich der Anteil der über 80-Jährigen von 0,9 Millionen auf 2,2 Millionen mehr als verdoppeln. Zugleich wird die NRW-Gesamtbevölkerung um 2,2 Millionen Menschen abnehmen. Rund ein Drittel der Bevölkerung wird dann über 65 Jahre alt sein; derzeit ist es etwa ein Fünftel.
(Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 19.1.2015)
Weitere Informationen: Homepage Altengerechte Quartiere.NRW
Letzte Aktualisierung: 19. Januar 2015