Land und Pflegekassen fördern landesweites Kompetenznetzwerk mit 3,2 Millionen Euro
In Nordrhein-Westfalen leben rund 640.000 Pflegebedürftige, über 70 Prozent davon werden zu Hause versorgt. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen gibt es zahlreiche Informationsangebote, aber die Vielfalt ist oft verwirrend. Die Mitarbeitenden des neuen vom Land und den Pflegekassen geförderten „Kompetenznetzwerk Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung NRW“ (KoNAP) übernehmen eine Lotsenfunktion und weisen Ratsuchende auf Beratungsmöglichkeiten vor Ort hin.
„Kompetente und objektive Beratung ist unverzichtbare Grundlage für eine passgenaue Unterstützungsstruktur und damit für ein selbstbestimmtes Leben auch bei Hilfe- oder Pflegebedarf. KoNAP soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige und Angehörige ohne Umwege die für sie am besten geeignete örtliche Beratung finden“, erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der Übergabe des Förderbescheids für die Landeskoordinierungsstelle an die Verbraucherzentrale NRW als Projektträger. „Die Landeskoordinierungsstelle und die fünf Regionalstellen sollen zudem analysieren, welche Angebote fehlen oder ausgebaut werden sollten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verbesserung der Zusammenarbeit der verschiedenen Selbsthilfegruppen. Denn für viele Pflegebedürftige und gerade auch Angehörige ist der Austausch mit anderen Betroffenen eine große Unterstützung“, so Steffens weiter.
Gemeinsam mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung unterstützt das Ministerium das Projekt KoNAP mit insgesamt 3,2 Millionen Euro über einen Zeitraum von rund zwei Jahren.
Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen in NRW (vdek), begrüßte stellvertretend für alle Pflegekassen in NRW den Start des Kompetenznetzwerkes: „Insbesondere die Stärkung und Vernetzung des Selbsthilfeangebotes im Pflegebereich ist uns ein besonderes Anliegen. Darüber hinaus müssen wir die Pflegeberatung in NRW systematisch weiter verzahnen und die Angebote aufeinander abstimmen. Nur so sind Doppelstrukturen zu verhindern und eine unübersichtliche Vielfalt zu vermeiden.“
Bereits zu Beginn des Jahres haben die Regionalstellen in den fünf Regierungsbezirken ihre Arbeit aufgenommen. Sie erheben die Beratungsstrukturen und -inhalte der örtlichen Angebote, sollen als Lotsenstelle für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Verfügung stehen und lokale Pflegeberatungsstellen und Selbsthilfestrukturen unterstützen.
Die Landeskoordinierungsstelle startete zum 1. April 2017 und soll die Erkenntnisse der Regionalstellen zusammenführen, aufbereiten und landesweit für Ratsuchende zugänglich machen. Dafür soll neben einer Internetseite auch eine zentrale landesweite Telefonnummer eingerichtet werden. Darüber hinaus unterstützt die Landesstelle die Qualitätsentwicklung von Pflegeberatung und Pflegeselbsthilfe und koordiniert das Netzwerk aus Pflegeberatungsstellen, Pflegeselbsthilfe und Regionalstellen. Träger der Landessstelle ist die Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit der gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Projekte mbH (GSP) und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen NRW.
Hintergrund
KoNAP Regionalstellen sind in folgenden Städten im Aufbau:
- Seniorenbüro Bochum Mitte, Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e.V. (Regierungsbezirk Arnsberg)
- Gesundheitsladen Bielefeld e.V. (Regierungsbezirk Detmold)
- Qualitätsverbund Geriatrie Nord-West-Deutschland e.V. (Regierungsbezirk Düsseldorf)
- Gesundheitsladen Köln e.V. (Regierungsbezirk Köln)
- Alter und Soziales e.V. Ahlen (Regierungsbezirk Münster)
Förderung
Jede Regionalstelle wird bis Dezember 2018 mit 400.000 Euro gefördert. Start der Regionalstellen war Januar bzw. Februar 2017.
Die Landeskoordinierungsstelle erhält bis Dezember 2018 über 21 Monate eine Förderung von 1,2 Millionen Euro.
Die Fördersummen werden zu gleichen Teilen vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter sowie den Landesverbänden der Pflegekassen gemeinsam mit dem Verband der privaten Krankenversicherung bereitgestellt.
Die Landesmittel stammen aus dem Landesförderplan Alter und Pflege, für den das Land im Jahr 2017 insgesamt 13 Millionen zur Verfügung stellt.
(Quelle: Pressemitteilung des MGEPA NRW)
Letzte Aktualisierung: 13. April 2017