Je älter ein Mensch wird, desto kleiner wird in der Regel sein Aktionsradius, desto mehr Zeit verbringt er im nahen Wohnumfeld und in der Wohnung. Die Lebensqualität im Alter hängt deshalb in besonderem Maße von den lokalen Umständen ab. Im Siebten Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ wird untersucht, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben im Alter möglich ist. Der Bericht ist seit dem 11. November 2016 als Bundestags-Drucksache 18/10210 allen Interessierten zugänglich.
Mit Blick auf Gesundheit, Pflege, Wohnen und Mobilität hat die zuständige Sachverständigenkommission herausgearbeitet, wie die Kommunen gesellschaftliche Teilhabe und eine möglichst lange selbstständige Lebensführung älter werdender Menschen sicherstellen können. Dabei hat die Kommission auch Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten benannt sowie Empfehlungen an die Politik ausgesprochen.
Die Kommission fordert den Bund und die Länder dazu auf, die Handlungsspielräume und Kompetenzen der Kommunen im Bereich einer Politik mit älteren Menschen und für ältere Menschen auszubauen. Den Kommunen solle mehr Einfluss bei der Ausgestaltung von Infrastrukturen der Daseinsvorsorge eingeräumt werden – auch in den Feldern, in denen insbesondere die Sozialversicherungen eine starke und dominierende Rolle einnehmen: Im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege. Viele Kommunen haben allerdings nur geringe oder gar keine finanziellen Spielräume für wirksame seniorenpolitische Maßnahmen. Es muss deshalb darüber nachgedacht werden, wie vor allem die finanzielle Situation der hochverschuldeten Kommunen langfristig verbessert werden kann.
Zudem mahnt die Kommission eine stärkere Vernetzung zwischen den lokalen Akteuren der Seniorenpolitik und der Altenhilfe, mehr ressortübergreifendes Planen und Handeln sowie mehr Koordination in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Wohnen an. Für eine bessere gesundheitliche Versorgung älterer Menschen müsse etwa die strikte Trennung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor überwunden werden. Um die Unterstützung und Pflege für ältere Menschen zu stärken, müsse neben der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mehr in den Aufbau sogenannter „gemischter lokaler Sorgestrukturen“ investiert werden. Damit sind lokale Netzwerke gemeint, in denen Familienangehörige, Nachbarinnen und Nachbarn, freiwillig Engagierte, Freundinnen und Freunde sowie professionelle Fachkräfte bei der Unterstützung und Pflege älterer Menschen zusammenarbeiten. Die Siebte Altenberichtskommission sieht die Kommunen in der Pflicht, solche Netzwerke zu ermöglichen, aufzubauen und zu koordinieren.
Darüber hinaus hebt die Kommission immer wieder die zum Teil großen Unterschiede zwischen verschiedenen Kommunen und Regionen sowie die soziale Ungleichheit zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen hervor. Sie empfiehlt der Politik nachdrücklich, für die räumliche Vielfalt sensibel zu sein und allzu großen sozialen Unterschieden entgegenzuwirken.
Der Siebte Altenbericht kann unter www.siebter-altenbericht.de kostenlos heruntergeladen werden.
(Quelle: Newsletter des DZA vom 14.11.2016)
Letzte Aktualisierung: 8. März 2017