Weltweit wird heute (Donnerstag) der „Internationale Tag der Pflege“ begangen. Am Geburtstag von Florence Nightingale, einer Pionierin des Pflegeberufs, geht es um die Wertschätzung der Arbeit von Menschen die in Pflegeheimen, Krankenhäusern, ambulanten Diensten und Beratungsstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen tätig sind.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Was Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte täglich leisten, verdient höchste Anerkennung und Respekt. Die professionelle Pflege gehört heute zu den wichtigsten Dienstleistungen in unserer Gesellschaft. Es ist deshalb auch dringend erforderlich, dass die Pflegekräfte bundesweit angemessen entlohnt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Heute möchte ich allen Pflegekräften ausdrücklich für ihre Leistungen danken, die sie für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Gesellschaft insgesamt erbringen“.
Bei ambulanten Pflegediensten und in Pflegeheimen arbeiten in Deutschland mehr als eine Million Menschen. Trotzdem herrscht Fachkräftemangel in der Pflege.
Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen deshalb vielfältige Anstrengungen unternommen werden, um die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen.
„Wir dürfen keine Zeit verlieren, um den Pflegeberuf zukunftsfähig zu machen. Durch die von uns geplante Reform der Pflegeberufe wird die Ausbildung attraktiver und die Pflegefachkräfte von morgen werden für ihre vielseitigen Aufgaben in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen bestens qualifiziert. Ich sehe darin auch eine große Chance, den Beruf – in dem immer noch überwiegend Frauen tätig sind – durch eine angemessene Vergütung weiter aufzuwerten und so mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen. Gute Bezahlung beginnt schon in der
Ausbildung: Deshalb wird die Ausbildung für die Azubis im neuen Pflegeberuf bundesweit kostenfrei sein. Statt Schulgeld zu zahlen, sollen sie eine Ausbildungsvergütung erhalten“, erläutert die Bundesfamilienministerin.
Neben den mit dem Pflegeberufsgesetz angestrebten Verbesserungen ist es aber auch wichtig, dass Angehörigen, die die häusliche Pflege ganz oder teilweise übernehmen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtert wird. Derzeit werden in Deutschland 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige.
„Viele Menschen möchten ihre Angehörigen pflegen, sind aber durch Pflege und Beruf doppelt belastet. Ihnen bieten wir mit der Familienpflegezeit Unterstützung, um diese besondere Situation durch mehr zeitliche Flexibilität zu bewältigen“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Das sind die seit dem 1.1.2015 geltenden Regelungen:
10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung
Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Neu ist, dass dies mit einem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld verbunden wird – eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt.
Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen
Beschäftigte haben wie bisher einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Dieser Anspruch wurde durch einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen ergänzt.
Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen
Neu ist auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit.
Beschäftigte sind für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Auch sie haben Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen, um die Einkommenseinbußen abzufedern.
Umfassende Informationen und Hilfen gerade für pflegende Angehörige bietet das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es ist unter der Nummer 030-0179131 von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr zu erreichen – auf Wunsch vertraulich und anonym.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 038/2016 des BMFSFJ
Foto: kpgolfpro / Pixabay
Letzte Aktualisierung: 8. März 2017