Stiftung Mitarbeit: Starthilfeförderung 2015

Die Stiftung Mitarbeit vergibt viermal im Jahr Starthilfezuschüsse an kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie an neue Initiativen und Gruppen, die in den Bereichen Soziales, Politik, (Erwachsenen-)Bildung, Kultur, Umweltschutz, Gesundheit und Kommunales innovativ tätig sind. Die Starthilfeförderung will auf diese Weise Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Der erste Antragsschluss für Bewerbungen in diesem Jahr ist der 23. Februar 2015.

Gefördert werden können Aktivitäten, die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen und beispielsweise dazu beitragen, gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen und persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken. Wesentlich ist, dass die förderfähigen Aktionen aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitgestalten können.

Die Starthilfeförderung richtet sich an Gruppen und Initiativen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Ein und dasselbe Projekt kann in der Regel nur einmal mit einem Höchstbetrag von 500 Euro gefördert werden. Die Antragsfristen in diesem Jahr sind der 23. Februar, der 18. Mai, der 24. August und der 2. November 2015.

Alle Informationen auf der Homepage der Stiftung Mitarbeit

 

Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2015

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