Servicebrücken Jugend – Alter“

Aufbau und Pflege quartiersnaher Taschengeldbörsen

Das landesweite Projekt „Servicebrücken Jugend-Alter“ (05/2014–12/2015) wird vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) begleitet. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Projektkoordinierung übernimmt das Institut für soziale Arbeit e.V. Münster (ISA). Die inhaltliche Bearbeitung der Projektziele und die Unterstützung der teilnehmenden Kreise und kreisfreien Städte erfolgt in Kooperation mit dem Referenzprojekt „Taschengeldbörse Solingen“ der AWO Solingen (www.tabsolingen.de).

Innerhalb des Projektes unterstützt die Projekt-Koordinierungsstelle des ISA e.V. (www.isa- muenster.de) gemeinsam mit den genannten Kooperationspartnern in 2015 alle interessier- ten Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalens bei dem Aufbau von Taschengeldbörsen und begleitet sie bei der Umsetzung. Die teilnehmenden Kommunen können in 2015 eine finanzielle Förderung in Höhe von 15.000,00 Euro für den Internetauftritt oder für Personalkosten einer kommunalen Koordinierungsstelle aus Mitteln des ESF erhalten.

Taschengeldbörsen werden hierbei in einer erweiterten Perspektive als Servicebrücken zwi schen Jugend und Alter verstanden. Vordergründig leisten Taschengeldbörsen eine „einfache“ Vermittlungstätigkeit, indem sie Jugendliche, die haushaltsbezogene Unterstützungsleistungen gegen ein kleines Taschengeld anbieten, und Haushalte älterer oder mobilitätseingeschränkter Menschen (Nachfrageseite) zusammenbringen. Darüber hinaus vermitteln sie aber auch Interaktionen zwischen Jung und Alt und leisten somit einen Beitrag zur intergenerativen Begegnung.

Auf der Angebotsseite – i.d.R. Schülerinnen und Schüler zwischen 14 und 18 Jahren – tragen Taschengeldbörsen dazu bei, dass insbesondere junge Menschen aus einkommens- schwachen Haushalten eine Möglichkeit erhalten ihr Taschengeld aufzubessern. Die Begegnung mit älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen trägt aber auch dazu bei, dass sie ihre eigenen Stärken und Begabungen kennenlernen, im Austausch mit hilfebedürftigen Menschen wichtige Sozialkompetenzen erlangen und ggfs. hilfreiche Erfahrungen für die zukünftige berufliche Orientierung sammeln. Hierbei können das landesweite Projekt „Servicebrücken Jugend-Alter“, respektive die Taschengeldbörsen auch einen Beitrag leisten, den teilnehmenden Jugendlichen eine Berufsperspektive im Bereich Altenhilfe zu eröffnen.

Auf der Nachfrageseite unterstützen Taschengeldbörsen ältere und/oder mobilitätseingeschränkte Menschen in ihrer alltäglichen Lebensführung. Explizit ausgeschlossen hingegen sind originär pflegerische Tätigkeiten sowie alltägliche Haushaltsarbeiten, die zum Aufgabenspektrum von professionellen Dienstleistern oder Pflegepersonal gehören. Durch die Vermittlung einfacher Hilfeleistungen rund um den Haushalt tragen Taschengeldbörsen, wenn auch in einem geringen Maße, dazu bei, dass hilfebedürftige Menschen selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können.

Im Rahmen des Projekts „Servicebrücken Jugend-Alter“ stellt die Projekt-Koordinierungsstelle des ISA e.V. (in Kürze unter: www.servicebrücken-nrw.de oder www.servicebruecken- nrw.de) gemeinsam mit den o.g. Kooperationspartnern allen interessierten Kreisen und kreis- freien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen Unterstützungsleistungen zur Verfügung und moderiert einen fachlichen Austausch zwischen den beteiligten Akteuren.

Die Projekt-Koordinierungsstelle gestaltet gemeinsam mit dem Referenzprojekt der AWO Solingen den Informationstransfer durch Informationsveranstaltungen und Austauschtreffen für die kommunalen Akteure, stellt webbasierte und gedruckte Informationsmaterialien bereit, begleitet und berät Kreise und kreisfreie Städte beim Aufbau der örtlichen Servicebrücken sowie der Anpassung des Konzeptes an die Gegebenheiten vor Ort und unterstützt interessierte Kommunen bei der Förderbeantragung.

Die Aufbauphase der Taschengeldbörsen beginnt Anfang 2015. Die beteiligten Kreise und kreisfreien Städte können vor Ort einen Kooperationspartner als Träger der Taschengeldbörse auswählen. Alle interessierten Kreise und kreisfreien Städte erhalten im Rahmen zweier

„Kick-Off-Veranstaltungen“, am 13.01.2015 in Düsseldorf (für den Bereich Rheinland) sowie am 22.01.2015 in Dortmund (für den Bereich Westfalen-Lippe), weitergehende Informationen zum Projektvorhaben, -aufbau sowie zu Fördermöglichkeiten.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2017

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