Der erste Schritt des neuen Pflegestärkungsgesetzes ist getan. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Mit dem Gesetz sollen die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht werden.
Was das für die Betreuungs- und Entlastungsdienste und für die Ressourcen des Hilfemixes bedeutet, diskutieren die Autoren dieses Schwerpunktes. Der Bedarf an niedrigschwelligen Entlastungsdiensten ist groß, sagt Reinhard Pohlmann, Leiter des Fachdienstes für Senioren der Stadt Dortmund. Noch größer sei der Bedarf an Beratung. Viele Betroffene und ihre Angehörigen seien nur unzureichend über die Angebote informiert. „Das muss sich mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz endlich ändern“, fordert Pohlmann.
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