Ministerium hat keine steuerrechtlichen Bedenken
Es war eine Frage, die vielen kommunalen Seniorenvertretungen (SV) auf der Seele brannte: Kann eine Kommune gemeinnützige Spenden zugunsten der SV entgegennehmen, dem Geber bestätigen und an die Seniorenvertretung weiterleiten? Inzwischen steht fest: Ja, die Gemeinde darf dies tun, so wurde jetzt auf Anfrage der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) aus dem Finanzministerium in Düsseldorf bestätigt.