Darf eine Kommune Spenden für ihre Seniorenvertretung annehmen?

Hand hält Euro-Münze

Ministerium hat keine steuerrechtlichen Bedenken

Es war eine Frage, die vielen kommunalen Seniorenvertretungen (SV) auf der Seele brannte: Kann eine Kommune gemeinnützige Spenden zugunsten der SV entgegennehmen, dem Geber bestätigen und an die Seniorenvertretung weiterleiten? Inzwischen steht fest: Ja, die Gemeinde darf dies tun, so wurde jetzt auf Anfrage der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) aus dem Finanzministerium in Düsseldorf bestätigt.

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