Darf eine Kommune Spenden für ihre Seniorenvertretung annehmen?

Hand hält Euro-Münze

Ministerium hat keine steuerrechtlichen Bedenken

Es war eine Frage, die vielen kommunalen Seniorenvertretungen (SV) auf der Seele brannte: Kann eine Kommune gemeinnützige Spenden zugunsten der SV entgegennehmen, dem Geber bestätigen und an die Seniorenvertretung weiterleiten? Inzwischen steht fest: Ja, die Gemeinde darf dies tun, so wurde jetzt auf Anfrage der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) aus dem Finanzministerium in Düsseldorf bestätigt.

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Seniorenvertretungen sind für jede Kommune unverzichtbar – Sie können anderen die Angst vor dem Alter nehmen

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Seniorenvertretungen können mit ihrer Erfahrung und Kompetenz die Entwicklung altengerechter Quartiere vor Ort entscheidend voranbringen, wertvolle Unterstützerinnen und Unterstützer bei der Bewältigung der Herausforderungen durch den demographischen Wandel sein – und auch nachfolgenden Generationen die Angst vor Pflegebedürftigkeit im Alter nehmen.

„Wer, wenn nicht die Älteren selbst können den Kommunen am Besten sagen, wie sie leben wollen, welche Angebote sie nutzen und was zusätzlich notwendig ist, um möglichst lange ein zufriedenes und selbstbestimmtes Leben im vertrauten Wohnumfeld führen zu können – auch bei Unterstützungs- und Pflegebedarf“, erklärte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens am 26. April 2017 bei der Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung (LSV) in Haltern am See. „Jeder alte Mensch ist ein Lebenswerk mit einem großen Schatz an Erfahrung, vom dem nachfolgende Generationen profitieren können. Sie können auch dazu beitragen, anderen die Angst vor dem Alter zu nehmen“, sagte Steffens zu den Seniorinnen und Senioren.

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Nun Reden Wir: „Wir im Netz“

Ausgabe 98, 1/2017: Digitale Chancen nutzen

Sicher haben Sie zu den vergangenen Feiertagen auch Grüße über WhatsApp oder als E-Mail bekommen, haben möglicherweise gemütlich vom Sofa aus das Fotobuch mit den Weihnachts-Bilder online bestellt und sich anschließend den gelungenen neuen Internetauftritt der Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen angeschaut.

„Wir im Netz“, so heißt das Thema, mit dem sich diese Ausgabe unserer Zeitung befasst – ältere Menschen und der Zugang zu neuen Technologien, zu sozialen Netzwerken und damit zur Teilhabe an einem für den inzwischen größten Teil der Deutschen selbstverständlichen Kommunikations-Instrument. Wir haben Fachleute gebeten, sich des Themas anzunehmen und es zu beleuchten – seien Sie gespannt auf Wissenswertes zu unserem Schwerpunkt in dieser ersten Ausgabe des Jahres 2017.

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Die erste Hürde ist genommen – Die Gemeindeordnung bietet neue Chancen

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LSV: Seniorenvertretungen bei den Räten einfordern

Es ist ein erster Schritt: Nach langem Ringen konnte die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen  (LSV NRW)  jetzt im Landtag einen Erfolg verbuchen. Die Bildung von Seniorenvertretungen und erstmals auch die von Jugendvertretungen wurde durch das Parlament endlich gesetzlich geregelt. Damit ist der Weg für die unabhängige politische Teilhabe älterer Menschen an kommunalen Entscheidungen freier denn je. Allerdings müssen alle, die eine politische Vertretung vor Ort wollen, diese jetzt auch bei ihren kommunalen Räten einfordern. Drücken können sich die Räte nicht mehr, denn der neue        § 27a der Gemeindeordnung (GO) bietet die formulierte rechtliche Grundlage.

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