Impulse Nr. 17: Handreichung und Handlungsempfehlungen zur Vergütung im Ehrenamt, Juli 2014.
Wesentlich für das Ehrenamt ist seine Unentgeltlichkeit. Was für Jahrzehnte leicht als „Magna Charta des Ehrenamts“ durchging, gilt inzwischen nicht mehr ohne Weiteres. Scheint doch eine Vergütung von – ursprünglich unentgeltlichem – Engagement zunehmend nicht mehr als Widerspruch zum Ehrenamt zu gelten. Eine auch geringe stundenbezogene Vergütung wird vielmehr als interessanter Baustein betrachtet. Doch sorgt die Gemengelage von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, von Geringfügiger Beschäftigung und Honoraren immer wieder für Kritik und Irritationen. Das Profil dessen, was landläufig als „Ehrenamt“ bezeichnet wird, droht unscharf zu werden.