Rechtsgutachten: Kommunen müssen offene Altenarbeit sicherstellen

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BAGSO ruft auch Bund und Länder zum Handeln auf

Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in Auftrag gegeben hat. Geprüft wurde, welche Verpflichtungen sich für Städte und Kreise als Träger der Altenhilfe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ergeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift vor allem auf Angebote für Beratung und Unterstützung zielt, weniger auf Geldleistungen. Die BAGSO fordert Städte und Kreise auf, eine Grundausstattung an Angeboten der offenen Altenarbeit bereitzuhalten. An Bund und Länder appelliert sie, zum Aufbau und zur Qualität der Angebote beizutragen.

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Das Programm „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ wird neu aufgelegt

Flyer Ausschnitt Projekt

Staatssekretär Dr. Bottermann: Mit dem Programm unterstützen wir Ideen ehrenamtlicher Initiativen, Vereine und Privatpersonen für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz

Mit einer Neuauflage des Programms zur „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ stärkt das Umweltministerium das Ehrenamt und unterstützt Projektideen von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen rund um die Themenfelder ländliche Räume, Naturschutz, Umwelt, Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit.

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Mehr Lebensqualität im Alter – Im Alter IN FORM erweitert Angebote für Seniorenarbeit

Screenshot In Form

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) weitet ihr Engagement für mehr Lebensqualität im Alter aus. Unter dem Titel „Im Alter IN FORM – ausgewogene Ernährung, mehr Bewegung und aktive Teilnahme auf kommunaler Ebene fördern“ bietet die BAGSO Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche in der Seniorenarbeit an.

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Neues Internetportal zu Beratungs- und Hilfsangeboten

Screenshot der Website

Pflegebedürftigkeit beginnt oft schleichend, manchmal jedoch auch von einem Moment zum andern: Damit stehen viele akute Fragen zur Klärung im Raum. In Nordrhein-Westfalen können Pflegebedürftige und ihren Angehörige in einem solchen Fall zwar zahlreiche Beratungs- und Hilfsangebote nutzen. Meist fehlt ihnen dennoch ein brauchbarer Kompass, der sie an die richtige Anlaufstelle lotst.

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