Anpassungen im Projekt NRW – hier hat Alt werden Zukunft

Innerhalb des Projekts „Nordrhein-Westfalen – hier hat Alt werden Zukunft“ wurde die Suche zur Einreichung der Leuchtturm-Angebote vereinfacht. Dies ist als Reaktion auf die aktuell stagnierenden Fallzahlen und die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zu sehen und soll Kommunen die Teilnahme im Projekt erleichtern.

Das Projekt zielt darauf ab

  • Anstöße und Anregungen für die Weiterentwicklung von Teilhabe-Angeboten zu schaffen,
  • vorhandene Konzepte und Erfahrungen transparent zu machen,
  • vorhandenes Engagement vor Ort (stellvertretend) zu würdigen und
  • einen Diskussionsprozess auf kommunaler Ebene anzustoßen!

Was ändert sich im Projekt?

Das Verfahren zur Einreichung der Leuchtturm-Angebote wurde geändert. Die Bildung einer Suchgruppe ist damit nicht mehr zwingend notwendig! Kommunen bzw. die zuständigen Fachstellen für Seniorenarbeit können von nun an Leuchtturm-Angebote direkt benennen. Neben dem ausgefüllten Formular wird lediglich die namentliche Nennung von drei hauptamtlich oder ehrenamtlich engagierten Personen in der Kommune benötigt, die die Benennung des Leuchtturm-Angebots unterstützen und mittragen. In diesem Fall ist die Auszahlung des Handgelds nicht möglich. Die Frist zur Einreichung ist der 15. Februar 2021.

Was bleibt gleich?

Die Option als Kommune eine Suchgruppe zu bilden und bis zum 31. Dezember 2020 anzumelden, bleibt erhalten. Den Suchgruppen steht dann auch das Handgeld in Höhe von 300 EUR zur Kostenerstattung zur Verfügung.

Außerdem werden alle eingereichten Leuchtturm-Angebote für die Preisauszeichnungen gleichwertig berücksichtigt!

Weitere Informationen zur vereinfachten Suche und Einreichung der Leuchtturm-Angebote finden Sie auf der Projektwebsite.

Erklärvideo zum Projekt

 

Letzte Aktualisierung: 8. Dezember 2020

Teile diesen Beitrag: