Innovative Wohnformen für das Leben (nicht nur) im Alter

Impulse und Unterstützungsmöglichkeiten des Landesbüros innovative Wohnformen.NRW

Nachbarschaftliche und gemeinschaftliche Wohnformen ebenso wie selbstbestimmte Wohn-Pflegeformen, kurz: innovative Wohnformen, werden immer beliebter. Immer mehr Menschen suchen nach guten und verlässlichen Nachbarschaften, sie möchten die Sicherheit haben, im täglichen Leben oder zumindest in Notfällen Unterstützung zu bekommen.

Innovative Wohnformen sind von ihrer Anlage her prädestiniert, diese Bedürfnisse zu erfüllen. Dies betrifft in besonderem Maße ältere Menschen, aber auch Familien. Diese Gruppen haben es in einer solchen Nachbarschaft einfacher, die notwendige Hilfe zu organisieren – als Leistungen auf Gegenseitigkeit. Die Nachbarn können damit – wenigstens zum Teil – familiäre Unterstützungsleistungen ersetzen, die durch Verwandte oft aufgrund der räumlichen Distanz nicht erbracht werden können. Zusätzlich möchten Menschen auch im Pflegefall möglichst selbstbestimmt leben, Einfluss auf den eigenen Alltag haben und im gewohnten sozialen Umfeld bleiben.

Die Nachfrage nach „guter Nachbarschaft“ und selbstbestimmten Wohn-Pflege-Formen ist jedoch größer als das Angebot: Trotz der hohen Zuwachsraten der letzten Jahre ist die Nachfrage immer noch höher als die Zahl der Wohnungen in gemeinschaftlichen und nachbarschaftlichen Projekten, und auch bei den Wohn-Pflege-Gemeinschaften gibt es eine Lücke zwischen Angebot und Bedarf. Das heißt für viele Menschen, die gemeinschaftlich leben möchten oder für sich oder ihre Angehörigen eine selbstbestimmte Wohn-Pflege-Form anstreben: sie müssen diese Wohnform selbst auf den Weg bringen.

Das Landesbüro innovative Wohnformen.NRW arbeitet NRW-weit mit zwei Beratungsstellen in Bochum (für Westfalen/Lippe) und Köln (für das Rheinland), um Modelle des nachbarschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnens sowie die Möglichkeiten selbstbestimmter Wohn-Pflege-Gemeinschaften zu fördern. Insbesondere Initiativen und Einzelpersonen werden über unterschiedliche Modelle informiert und zum Aufbau dieser Projekte beraten. Kommunen und Wohnungsunternehmen bekommen Tipps, wie sie solche Projekte anschieben können. Damit sollen auch die Rahmenbedingungen für die Gründung solcher Projekte vor Ort insgesamt verbessert werden.

Unterstützungsangebote im Überblick

  • Beratung von Einzelpersonen und Gruppen zu innovativen Wohnformen
  • Praxiswerkstätten
  • Exkursionen
  • Fachvorträge, u.a. für Gruppen und Kommunen
  • Tagungen

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Möglichkeiten für das innovative Wohnen in nachbarschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnformen sowie in Wohn-Pflege-Gemeinschaften, benennt Hürden und Stolpersteine und stellt vor, welche Unterstützung das Landesbüro innovative Wohnformen.NRW leisten kann.

Was sind gemeinschaftliche Wohnprojekte?

Wohnprojekt
Foto: LiW Rheinland

Jedes gemeinschaftliche Wohnprojekt ist anders, aber es gibt eine Gemeinsamkeit: die bewusste Entscheidung der Mitglieder für die gegenseitige Unterstützung und das gemeinschaftliche Leben. Die Bewohnerinnen und Bewohner gemeinschaftlicher Wohnprojekte wünschen sich einen Kontakt zu anderen Menschen, der intensiver und verbindlicher ist als in einer „normalen“ Wohnumgebung. Sie möchten von gemeinschaftlichen Aktivitäten, gegenseitiger Hilfe und einer verlässlichen Nachbarschaft profitieren, möchten in der Nachbarschaft geben und nehmen.

Wenn auch oft umgangssprachlich von Wohngemeinschaften gesprochen wird, so ist doch die übliche Form des gemeinschaftlichen Wohnens die Hausgemeinschaft, in der jede Partei über eine eigene vollständige abgeschlossene Wohnung verfügt, in einem gemeinsamen Haus oder einer Wohnanlage. Die geteilten Bereiche (z.B. Gemeinschaftsräume) befinden sich außerhalb der privaten Wohnung.

Charakteristisch für gemeinschaftliche Wohnprojekte, und förderlich für den Aufbau und den Erhalt einer Gemeinschaft, ist die frühzeitige Einbindung der zukünftigen Bewohnerschaft in die Planung des Projektes – soweit die Gruppe das Projekt nicht ohnehin vollständig selbst plant. In der Nutzungsphase ist die Selbstverwaltung des Projektes durch die Bewohnerinnen und Bewohner oder zumindest die Mitbestimmung ein zentrales Element. Ganz wesentlich ist dabei die Mitsprache bei der Suche und Auswahl neuer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Im gemeinsamen Tun konstituiert, erhält und erneuert sich die Gemeinschaft: von der Selbstverwaltung des Projektes über die Grünanlagenpflege bis zur Organisation und Durchführung von Festen und Veranstaltungen oder dem gemeinsamen Feierabend im Garten.

Die Bandbreite der Projekte

Es gibt gemeinschaftliche Wohnprojekte in unterschiedlicher Größe. Meist umfassen sie aber zwischen 20-30 Wohnungen, mit 40-60 Bewohnerinnen und Bewohnern. Bei dieser Größe ist der gegenseitige Kontakt gut möglich, und gleichzeitig muss man nicht mit jedem Nachbarn gleichermaßen einen engen Kontakt halten. Es gibt aber auch kleine Projekte mit bis zu 10 Wohnungen, und auch sehr große Projekte (50 und mehr Wohnungen).

Ein wichtiger Unterschied zwischen den Projekten ist die Form der Trägerschaft. Während die Mehrzahl der Projekte bis in die 1990er Jahre als Eigentumsmaßnahme realisiert wurde, gründen sich heutige Projekte meist als Genossenschaft oder suchen sich ein Wohnungsunternehmen als Kooperationspartner, mit dem das Projekt dann realisiert wird. Dadurch ist es zunehmend auch Menschen mit geringerem Einkommen möglich, in ein Wohnprojekt einzuziehen.

Herausforderungen und Hürden beim Start eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts

In der Entwicklung eines gemeinschaftlichen Wohnprojektes können mehrere Phasen abgegrenzt werden.

Phasen der Projektentwicklung
Abbildung: Phasen der Projektentwicklung bei gemeinschaftlichen Wohnprojekten

Insbesondere in der Initiierungs- und Konzeptionsphase überlagern sich dabei Aufgaben und Themenfelder. Wichtig ist, dass die Planungsphase immer auch als Phase der Gruppenbildung und -entwicklung verstanden werden sollte. Wesentliche Herausforderungen ergeben sich insbesondere in folgenden Themenfeldern:

  • Gruppe (Wie finde ich die richtigen Personen? Wie kann ich über das Projekt informieren? Welches Gemeinschaftskonzept streben wir an? Wie können wir gut und mit einem gemeinsamen Ziel zusammenarbeiten? Wie gehen wir mit Konflikten um?)
  • Grundstück (Wo soll unser Projekt realisiert werden? Wie finden wir eine Immobilie? Sollen wir neu bauen, oder finden wir ein Bestandsobjekt?)
  • Geld (Können wir das Projekt selbst finanzieren? Wie finden wir einen Investor? Welche Fördermittel gibt es?)
  • Gebäude (Wie sieht ein Gebäude aus, was unserer Konzeption entspricht? Wie finden wir geeignete Architekten?)

Die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Wohnprojektes ist eine komplexe Angelegenheit, bei der viele Themen ineinandergreifen und viele Akteure koordiniert werden müssen. Die meisten Gruppen lassen sich daher im Prozess – zusätzlich zu den beim Bau erforderlichen Fachplanern – von Projektmoderatorinnen oder -moderatoren begleiten.

In NRW gibt es schätzungsweise 300-400 gemeinschaftliche und nachbarschaftliche Wohnprojekte, sowie 100-150 selbstverantwortete Pflegewohngruppen. Aktuell kann darüber hinaus von etwa 100 Projektinitiativen ausgegangen werden (vgl. auch die Eintragungen im Wohnprojekte-Portal.de)

Selbstverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen: Wohn-Pflege-Gemeinschaften

Eindrücke aus einer Praxiswerkstatt
Foto: LiW Rheinland

Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Wohnens sind selbstverantwortete Pflegewohngruppen, auch als Wohn-Pflege-Gemeinschaften bezeichnet. Hier leben – meist ältere – Menschen in einem Haushalt zusammen, die neben einem Pflegebedarf insbesondere auch einen Unterstützungsbedarf im täglichen Leben haben. Diese Personen können nicht mehr allein in einem eigenen Haushalt leben, z.B. weil der körperliche Pflegebedarf zu hoch ist und/oder aus anderen Gründen (Demenz) eine selbstständige Haushaltsführung und Alltagsstrukturierung nicht mehr möglich ist.

Wenn die Versorgungssituation in der eigenen Wohnung immer schwieriger wird, suchen viele Menschen oder ihre pflegenden Angehörigen eine Alternative zum Pflegeheim. Eine Option sind dann selbstverantwortete Wohnpflegegemeinschaften. Hier ist der Pflegedienst nur zu Gast, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben das Hausrecht und entscheiden gemeinschaftlich über die alltäglichen Dinge, oder wer neu einzieht. So kann trotz Pflegebedürftigkeit ein hohes Maß an Selbstständigkeit erhalten bleiben.

Herausforderungen und Hürden beim Start einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen

Wie bei den gemeinschaftlichen Wohnprojekten ist eine zentrale Herausforderung auch bei den Wohn-Pflege-Gemeinschaften die Suche nach einer Gruppe von Mitstreiter/inne/n, meist eine Gruppe von Angehörigen, die das Projekt auf den Weg bringt. Weitere wesentliche Themen sind die Suche nach einem Hauseigentümer, bei der die benötigen Räume angemietet werden können, die Entscheidung für einen geeigneten gemeinsamen Pflegedienst und die Erarbeitung eines konsistenten Finanzierungskonzeptes zum Betrieb der WG. In der Umsetzung sind dabei viele Leistungs- und ordnungsrechtliche Faktoren zu berücksichtigen.

Blitzlichter: Unterstützungsbausteine des Landesbüros innovative Wohnformen

Das Infotreffen als erster Kontakt…

Eindrücke aus einer Praxiswerkstatt
Foto: LiW Rheinland

Ein Ehepaar – beide fast 60, die Kinder sind aus dem Haus – denkt schon länger darüber nach, wie ihr Wohnen im Alter aussehen könnte: „Wir möchten zusammen mit anderen gemeinschaftlich leben, aber wir wissen nicht, wo wir anfangen sollen, um diese Utopie Realität werden zu lassen“. Sie sind zum Infotreffen des Landesbüros innovative Wohnformen.NRW gekommen. Ebenfalls beim Treffen dabei ist eine Gruppe von drei alleinstehenden Frauen, die sich über das Thema „Senioren-WG“ informieren möchte.

In der Beratung wird zunächst über die Wünsche gesprochen, die die Teilnehmer/innen mit dem „gemeinschaftlichen Wohnen“ verbinden. Hier stellt sich schnell heraus: auch die drei Frauen haben eher das Leben in einer Hausgemeinschaft als in einer gemeinsamen Wohnung im Sinne einer Wohngemeinschaft im Kopf.

Danach haben wir überlegt, welche Schritte als nächstes Anstehen. Wichtig ist hier bei beiden Gruppen die Konkretisierung der eigenen Wohnvorstellungen im Sinne eines Konzeptes. Als nächstes wird es dann um die Frage gehen müssen: können und wollen wir das Projekt selbst entwickeln und auch finanzieren, oder brauchen wir eine Wohnungsgesellschaft, die das Projekt gemeinsam mit uns angeht. Und: wo soll das Projekt eigentlich entstehen? Und wann? Beide Gruppen gehen mit vielen Fragen nach Hause, aber gleichzeitig auch mit einer Liste von Themen und Aufgaben, die sie jetzt bearbeiten müssen – auf dem Weg zum eigenen Wohnprojekt.

Praxiswerkstatt für Projektgründer/innen: „Rechtsformen und Finanzierung für Wohnprojekte“

„Wie kann die Finanzierung eines Projektes gelingen, in dem wir selbst entscheiden, wie wir zusammenleben möchten?“ Das ist sicher eine der zentralen Fragen von Projektinitiativen. Diese Frage treibt auch die bis zu 25 Personen aus 10-12 Projektinitiativen um, die im Bochumer Wohnprojekt „buntStift“ zur Praxiswerkstatt „Rechtsformen und Finanzierung“ zusammenkommen. Am Ende des Werkstatt-Tages sehen sie klarer: Welche Finanzierungsbausteine gibt es bei Wohnprojekten? Wie sind Rechtsformen für das Wohnprojekte aufgebaut, und wie wird in ihnen das gemeinschaftliche Konzept verankert? Wie können wir Menschen mitnehmen, die nur wenig Kapital oder Einkommen mitbringen?

Das dies nicht nur theoretische Fragen sind, sondern sie sich auch ganz praktisch niederschlagen, sehen die Teilnehmer/innen an dem Projekt, in sie zu Gast sind: Seit mehr als 6 Jahren wirtschaftet die neu gegründete Genossenschaft und setzt erfolgreich ihr gemeinschaftliches Konzept um.

Eine Kommune als Initiatorin

Eine Kommune meldet sich beim Landesbüro innovative Wohnformen.NRW. Sie möchten gerne innovative Wohnformen fördern. Gemeinsam wird überlegt, welche Bausteine hier sinnvoll sind. Die Kommune entscheidet sich schließlich dafür, eine Veranstaltungsreihe zur Information über das gemeinschaftliche Wohnen zu organisieren. Für den Hauptvortrag wird das Landesbüro innovative Wohnformen.NRW eingeladen. In Abstimmung zwischen Politik, Planungsamt und Liegenschaftsamt wird außerdem gemeinsam mit dem LiW überlegt, wie in einem neuen Baugebiet eine Fläche für eine gemeinschaftliche Wohnform reserviert werden kann.

Ein Jahre später: als Ergebnis der ersten Infoveranstaltung hat sich eine Initiativgruppe gebildet, die sich nun mit konkreten Fragen an das Landesbüro innovative Wohnformen.NRW wendet.

Beratung: eine Immobilie im ländlichen Raum

Ein Dorf im tiefsten Sauerland, eine engagierte Bewohnerschaft, und die Anfrage an das Landesbüro: „Wir haben eine kleine alte Fabrik in unserem Dorf gekauft und möchten diese zu einer innovativen Wohnformen entwickeln“. Bei einer Beratung vor Ort stellen die Initiator/inn/en ihre Idee vor. Es gibt viele Ideen, aber viele Fragen sind noch offen, die in der Beratung geschärft werden: wie entwickelt sich eigentlich im Haus eine aktive Bewohnerschaft? Welche Aufgaben werden die Bewohner/innen für das Dorf übernehmen? Oder werden wir eher ein ehrenamtliches Unterstützungsnetzwerk aufbauen müssen, für die Bewohner/innen? Vereinbart wird, dass das Landesbüro im Rahmen einer späteren öffentlichen Veranstaltung einen Vortrag halten wird, um über innovative Wohnformen zu informieren.

Kontakt

Aurelia VietzenLandesbüro innovative Wohnformen.NRW – Beratungsstelle für das Rheinland

Aurelia Vietzen

Marienplatz 6
50676 Köln
Tel.: 0221 / 2407075

Micha FedrowitzLandesbüro innovative Wohnformen.NRW – Beratungsstelle für Westfalen/Lippe

Micha Fedrowitz
Tel.: 0234 / 90440-21
Anne Wiegers
Tel.: 0234 / 90440-50

Humboldtstr. 42
44787 Bochum

Links

Landesbüro innovative Wohnformen.NRW:
www.aq-nrw.de/ueber-uns/landesbuero-innovative-wohnformennrw

Termine der Praxiswerkstätten, Infotreffen und Exkursionen:
www.aq-nrw.de/quartier-gestalten/qualifizierung

 

Foto oben: LiW Rheinland

Letzte Aktualisierung: 15. März 2017

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