Kulturministerium NRW fördert Projekte zur Kreativarbeit älterer Menschen

Abbildung eines älteren Mannes mit Akkordeon

 mit 100.000 Euro: Bewerbung ist ab sofort möglich

Mit dem mit 100.000 Euro ausgestatteten Förderfonds „Kultur & Alter“ unterstützt das Kulturministerium auch im kommenden Jahr Projekte, die innovative Formen der Kulturarbeit von und mit älteren Menschen erproben. Der neue Förderschwerpunkt für das Jahr 2018 lautet: „Kultur für Männer nach der Berufsphase“. Kulturministerin Christina Kampmann sagte: „Das Interesse von älteren Männern, sich kulturell und künstlerisch-kreativ zu betätigen, steht dem von Frauen in nichts nach. Dennoch sind sie derzeit in der Kulturarbeit mit Älteren weniger präsent als Frauen und fühlen sich von den Angeboten häufig nicht angesprochen.“

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Engagementpreis NRW 2017: „Generationen schaffen Möglichkeiten – gemeinsam Engagement gestalten“

Unter dem Motto „Generationen schaffen Möglichkeiten – gemeinsam Engagement gestalten“ können sich ab sofort Vereine, Stiftungen und Bürgerinitiativen für den Engagementpreis NRW 2017 bewerben. Das gab Ministerin Christina Kampmann in Düsseldorf bekannt. Mit diesem Preis sollen vorbildliche Projekte des bürgerschaftlichen Engagements gewürdigt und bekannt gemacht werden.

„Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen übernehmen Verantwortung und fördern das Miteinander in unserer Gesellschaft, sie engagieren sich unentgeltlich und freiwillig für das Gemeinwohl. Dieser Einsatz verdient unsere besondere Anerkennung – dafür haben wir den Engagementpreis ins Leben gerufen“, erklärte Kampmann.

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Förderfonds Kultur & Alter 2017

Screenshot Förderfonds Kultur und Alter _ MFK

Kulturministerium unterstützt Kulturarbeit mit Älteren – Projektbewerbungen ab sofort möglich

Mit dem Förderfonds „Kultur & Alter“ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen auch in 2017 Projekte, die zeitgemäße und innovative Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen und im Generationendialog erproben. Im Jahr 2017 stehen dafür, vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt, rund 138.000 Euro zur Verfügung. Der neue Förderschwerpunkt lautet: „Vielsprachigkeit – unterschiedliche Sprach- und Sprechfähigkeit“.

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